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Abgabefristen bei einer Steuererklärung!

Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen muss, hängt allgemein davon ab, ob man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, oder ob das freiwillig erfolgt. Auch wenn das Finanzamt einen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, kann sich der Termin für die Abgabe ändern.

Pflichtveranlagung

Die Pflichtveranlagung tritt ein, wenn der Steuerzahler zur Einreichung seiner Steuererklärung verpflichtet ist. Ab 2019 gilt der 31.7. als der letzte Termin. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss also bis zum Ende des Juli 2019 eingereicht werden. Zuvor lag die Frist noch bei Ende Mai, jedoch wurde sie um zwei Monate verlängert. Sollte der 31.7. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, dann endet die Frist an dem darauffolgenden Werktag.
Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Frist bei den Finanzämtern zu beantragen. Dafür muss jedoch eine plausible Begründung geliefert werden, etwa fehlende Steuerbelege, Überarbeitung oder Krankheit. In der Regel zeigen sich die Finanzämter bei Fristverlängerungen kulant. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, ohne dass eine Verlängerung beantragt oder bewilligt wurde, folgen Sanktionen.

Mindestens 25 pro Monat nach der Frist können als Kosten auf säumige Zahler zukommen.
Sollte der Steuerpflichtige die Steuererklärung nicht selber anfertigen, sondern einen Steuerberater dafür engagieren, dann verlängert sich die Frist ebenfalls. In diesem Fall ist aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit. Die Steuererklärung für 2018 müsste also mit einem Steuerberater erst Ende Februar 2020 abgegeben werden.

Freiwillige Steuererklärung

Bei einer freiwilligen Steuererklärung hat man vier Jahre Zeit. Der Abgabetermin ist immer vier Jahre nach dem Ende des letzten Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2018 muss erst am 31.12.2022 abgegeben werden. Sollte die Steuererklärung nach diesen vier Jahren nicht beim Finanzamt eingehen, gilt die Festsetzungsverjährung und das Finanzamt bearbeitet die Steuerklärung nicht mehr. Unterlagen können noch bis 24 Uhr am letzten Tag beim Finanzamt eingehen. Der Poststempel gilt jedoch nicht.

Es reicht also nicht aus, die freiwillige Steuererklärung am letzten Tag mit der Post loszuschicken.

Finanzamt fordert selbst die Steuererklärung

Sollte das Finanzamt selbst die Steuererklärung in einem amtlichen Brief anfordern, dann gilt die Frist, die in dem Brief geschrieben steht. Die betroffene Person ist dann dazu verpflichtet, diese Frist einzuhalten. Sollte sie die Frist nicht einhalten können, dann fällt eine Strafe in Form eines Verspätungszuschlags an. Auch in diesem Fall lässt sich ein Antrag auf eine Fristverlängerung stellen.
Dem Finanzamt ist es auch erlaubt, eine Steuererklärung vom Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein vorab anzufordern. Jedoch muss das Finanzamt diese Anforderung begründen können.