Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen muss, hängt allgemein davon ab, ob man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, oder ob das freiwillig erfolgt. Auch wenn das Finanzamt einen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, kann sich der Termin für die Abgabe ändern.
Die Pflichtveranlagung tritt ein, wenn der Steuerzahler zur Einreichung seiner Steuererklärung verpflichtet ist. Ab 2019 gilt der 31.7. als der letzte Termin. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss also bis zum Ende des Juli 2019 eingereicht werden. Zuvor lag die Frist noch bei Ende Mai, jedoch wurde sie um zwei Monate verlängert. Sollte der 31.7. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, dann endet die Frist an dem darauffolgenden Werktag.
Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Frist bei den Finanzämtern zu beantragen. Dafür muss jedoch eine plausible Begründung geliefert werden, etwa fehlende Steuerbelege, Überarbeitung oder Krankheit. In der Regel zeigen sich die Finanzämter bei Fristverlängerungen kulant. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, ohne dass eine Verlängerung beantragt oder bewilligt wurde, folgen Sanktionen.
Mindestens 25 pro Monat nach der Frist können als Kosten auf säumige Zahler zukommen.
Sollte der Steuerpflichtige die Steuererklärung nicht selber anfertigen, sondern einen Steuerberater dafür engagieren, dann verlängert sich die Frist ebenfalls. In diesem Fall ist aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit. Die Steuererklärung für 2018 müsste also mit einem Steuerberater erst Ende Februar 2020 abgegeben werden.
Es reicht also nicht aus, die freiwillige Steuererklärung am letzten Tag mit der Post loszuschicken.