Die Einkommenssteuer
Was genau ist die Einkommensteuer?
Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Sie wird in Deutschland auf das Einkommen von sogenannten natürlichen Personen erhoben. Zudem ist sie eine Gemeinschaftssteuer und eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Wie funktioniert die Einkommenssteuer?
Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen, egal ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit, versteuern. Dies ist in dem Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Zudem sind dort auch die folgenden Prinzipien zu finden:
Grundsätzlich können steuerpflichtige Personen nicht nicht über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeithinweg belastet werden. Es werden alle Einnahmen zusammengerechnet, auch wenn sie außerhalb Deutschlands anfallen. Fällig werden die Zahlungen dann aber in dem Land des aktuellen Wohnsitzes. Hierbei wird nach dem sogenannten Nettoprinzip vorgegangen, welches besagt, dass nur Nettoeinnahmen besteuert werden können. Also alle Einnahmen ohne Werbekosten oder diverse Betriebsausgaben. Das Prinzip der gestaffelten Steuersätze besagt hingegen, dass das Einkommen hierzulande progressiv (gestaffelt) versteuert wird.
Welches Einkommen muss ich versteuern?
Der Steuerberater ermittelt das versteuerbare Einkommen, indem er die Einkünfte aus allen Einkunftsarten miteinander addiert. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass es verschiedene Freigrenzen und Freibeträge gibt.
Die unterschiedlichen Einkunftsarten sind:
- aus der Land- und Forstwirtschaft
- aus einem oder mehreren Gewerbetrieben
- aus selbstständiger Arbeit
- Einküfte, die in Personengesellschaften erzielt wurden
- aus nicht selbstständiger Arbeit
- aus Vermietung oder Verpachtung
- aus Kapitalvermögen und
- sonstige Einkünfte
Wie berechnen sich die Höhe und der Freibetrag der Einkommenssteuer?
Wer lediglich ein
geringes Einkommen von höchstens 8.600 Euro hat, befindet sich damit noch unter dem sogenannten
Freibetrag. In diesem Fall muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine selbstständige oder eine nicht selbstständige Beschäftigung handelt. Der sogenannte Eingangssteuersatz liegt
bei einem Einkommen von 8.600 Euro bis 8.700 Euro bei sechs Prozent.
Wie ist die Einkommenssteuer bei Unternehmern geregelt?
Bei Unternehmen wird die Einkommenssteuer mit dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Einige Beispiele für abzugsfähige Betriebsausgaben sind:
- Gehalt und Lohn
- Abschreibungen
- Wareneinkauf
- Mietkosten
- Dienstleistungen
- Aufwendungen für Wirtschaftsgüter mit geringem Wert
- PKW-Kosten
- abziehbare Vorsteuer und abziehbare Umsatzsteuer
Wie sollte die Einkommenserklärung von einem Unternehmern durchgeführt werden?
Die Steuererklärung eines Unternehmens ist deutlich aufwendiger als die einer Privatperson. Denn es müssen zahlreiche Dokumente und Anlagen ausgefüllt werden. Zudem müssen Unternehmer zusätzlich zum Jahresende die sogenannte Umsatzsteuer-Jahreserklärung und eventuell auch die Gewerbesteuererklärung abgeben.
Welche Inhalte gehören in eine Einkommensteuererklärung?
In eine Einkommensteuererklärung gehören:
1. Der Mantelbogen
Auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung müssen zahlreiche persönliche Daten eingetragen werden. Zusätzlich werden auch einige Angaben über eventuelle Sonderausgaben für die Kirchensteuer oder andere außergewöhnliche Belastungen gefordert.
2. Anlage G – Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
Gewerbetreibende müssen zusätzlich auch noch die Anlage G ausfüllen. Hier werden Angaben über den Gewinn des Geschäftsjahres gefordert. Zudem können Steuerermäßigungen erhalten werden, wenn beispielsweise die Gewerbesteuer von der Einkommenssteuer abgezogen wird.
3. Anlage S - Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit
Freiberufler müssen neben dem Mantelbogen auch noch die Anlage S ausfüllen. Diese ist allerdings etwas kürzer als die anderen beiden Dokumente.
Weiterführende Links: Wikipedia
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