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Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung am 23.11.2018 den Weg für das „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Familienentlastungsgesetz) freigemacht. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die finanzielle Besserstellung von Familien mit geringen und mittleren Einkommen. Die beschlossenen Maßnahmen sehen jährliche Entlastungen in Höhe von insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro vor. Hierzu wird neben einer Erhöhung des Kindergeldes auch der Einkommenssteuertarif geändert.

Ab dem 01.07.2019 erhalten Eltern monatlich 10 Euro pro Kind mehr. Damit beträgt das Kindergeld nunmehr 204 Euro für die ersten beiden Kinder, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind. Entsprechend wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht.

Dieser steigt zweistufig jeweils ab dem 01.01.2019 und ab dem 01.01.2020 um 96 Euro je Elternteil. Demnach beläuft sich der Kinderfreibetrag im Jahr 2019 auf 2.490 Euro (4.980 Euro für beide Eltern) und im Jahr 2020 auf 2.586 Euro (5.172 Euro für beide Eltern).

Um den inflationsbedingten Effekten der sog. „kalten Progression“ entgegenzuwirken, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben.

Zugleich wird der Grundfreibetrag in zwei Schritten 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro erhöht. Für das Jahr 2019 beträgt der Grundfreibetrag somit bei der Einzelveranlagung 9.168 Euro und bei der Zusammenveranlagung 18.336 Euro.

Im Jahr 2020 beträgt er 9.408 Euro bei der Einzelveranlagung und 18.816 Euro bei der Zusammenveranlagung.

Der Abzugsbetrag für Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG wird an die neuen Grundfreibeträge angepasst.

Er wird für das Jahr 2019 auf 9.168 Euro und für das Jahr 2020 auf 9.408 Euro erhöht.

Mehr Informationen: Steuerberaterin Marion Hartwig Wirtschaftsberatung