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Soli aus: Kommt der Komplett-Abbau?

Was wird aus dem Solidaritätszuschlag?

Die Geschichte des Solidaritätszuschlags

Den Solidaritätszuschlag (Soli) gibt es seit dem 01. Juli 1991. Ursprünglich sollten die Steuerzahler nur kurzfristig dazu beitragen, dass die Mehrbelastungen wegen des Konflikts am Golf, aber insbesondere die Kosten der deutschen Einheit, gedeckt werden. Bei seiner Einführung wurde ein Zuschlag von 7,5% auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erhoben. Die Befristung galt bis zum 30. Juni 1992.

In den Jahren 1993 und 1994 mussten die Bürger keinen Solidaritätszuschlag zahlen. 1995 entschloss sich die damalige Bundesregierung, den Soli unbefristet einzuführen. Sie begründete den Schritt mit dem Argument, dass die Mehrbelastungen der deutschen Einheit zu hoch seien. Seitdem müssen die Bürger 5,5% Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zahlen (§ 4 SolzG).

Ist der Soli noch verfassungsgemäß?

Der Solidaritätszuschlag ist in der Kritik. Mit seiner Verfassungsmäßigkeit sind die Gerichte schon seit Jahren beschäftigt. Auch der Bund der Steuerzahler hat sich im Jahr 2006 an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Aber erst nach der Bundestagswahl 2017 verständigten sich die Koalitionsparteien darauf, die Belastung des Steuerzahlers zu reduzieren. Hiervon sollten hauptsächlich untere und mittlere Einkommen profitieren.

Die Komplettabschaffung des Solis ist noch nicht sicher

Bis zu diesem Zeitpunkt liegen die damaligen Pläne auf Eis. Der Solidaritätszuschlag muss nach wie vor gezahlt werden. Doch seit einigen Tagen scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Stein des Anstosses ist ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Hier wird allerdings nur von einem teilweisen Abbau des Solis gesprochen. Der Wegfall der Zuschlagssteuer soll für 90% der Steuerzahler gelten.

Der Bund der Steuerzahler erklärt sich hiermit nicht einverstanden. Hier fordert man eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Institution pocht auf das Versprechen, dass den Bürgern bei der Einführung gemacht wurde: Der Soli würde wieder abgeschafft werden, wenn der Aufbau Ost abgeschlossen ist.

Der Bund der Steuerzahler zieht noch einen weiteren Grund für die Abschaffung ins Feld. Der Solidaritätszuschlag sei keine Steuer im eigentlichen Sinn. Als Ergänzungsabgabe darf er nur erhoben werden, wenn die Kassen des Bundes leer seien. Angesichts immer steigender Steuereinnahmen kann hiervon aber nicht die Rede sein.

Eine Komplettabschaffung wird aus den genannten Gründen weiter gefordert. Ob sie irgendwann einmal kommt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

So lange ist die Zukunft des Solidaritätszuschlags ungewiss.