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Übersicht zu den verschiedenen Steuerarten in Deutschland

Viele BundesbürgerInnen empfinden das Steuersystem hierzulande als kompliziert und schwer nachvollziehbar. Und das ist nicht allein eine individuelle Einschätzung. Tatsächlich werden in unserer Republik über 40 Steuerarten allein unterschieden. Hinzu kommen dann auch noch im Detail Richtlinien, Gesetze und Auflagen, die sich mit der Art, Höhe und anderen Details zur Steuererhebung befassen.

Steuern in Deutschland – Warum eigentlich?

Als ausgewiesener Steuerstaat basiert ganz einfach gesagt das gesamte Finanzierungssystem öffentlicher Instanzen auf den Einnahmen verschiedener Steuern und Gebühren. Per Definition handelt es sich bei den Steuern um sogenannte Zwangsabgaben, die auf verschiedene Güter, Dienstleistungen und Geschäfte ohne eine entsprechende direkte Gegenleistung fällig werden.

Finanziert werden mit diesen Steuereinnahmen öffentliche Einrichtungen und Haushalte wie etwa Bildung, Infrastruktur, medizinische Abdeckung, Sicherheit und Ordnung. Verantwortlich für die Festsetzung und Erhebung der Steuern ist hierzulande die Bundesfinanzverwaltung. Übrigens lassen sich die wichtigsten Steuergesetze in der Abgabenordnung (AO) des Bundesfinanzministeriums nachschlagen.

Steuerarten in Deutschland – Die 4 Kategorien

Grob lassen sich die verschiedenen Steuerarten in der Bundesrepublik nach 4 Kategorien unterscheiden. Darüber hinaus können Steuern auch nach indirekter und direkter Fälligkeit unterschieden werden. Ebenfalls ist es üblich, nach der sogenannten Ertragskompetenz zu differenzieren, also nach Bund, Ländern und Gemeinden.

Je nach Auswahl und Sortierung können Details nicht immer vollständig abgedeckt werden. Darum empfiehlt es sich, im Einzelnen und bei Unklarheiten die entsprechenden Broschüren des Bundesfinanzministeriums zu nutzen. In der folgenden Aufteilung wird unterschieden nach Besitzsteuern, Verkehrssteuern, Verbrauchssteuern und örtlichen Steuern in Deutschland.

Steuern für Eigentum und Vermögen – Besitzsteuern

Dieser Bereich erscheint auf Anhieb etwas sperrig, wird sich aber anhand der Erläuterungen und Beispiele erschließen. Diese Steuern werden fällig, wenn BundesbürgerInnen finanzielle Mittel einnehmen oder erhalten, zum Beispiel durch Beruf, Verkauf, Erbe, Schenkung und dergleichen.

Das bedeutet in der Praxis, dass Besitzsteuern auf finanzielle Erträge und Einkünfte, sowie Vermögensleistungen erhoben werden.

Neben der wohl am meisten bekannten Einkommenssteuer gehören in diese Kategorie auch die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, sowie die Erbschaftssteuer und als eine gewisse Ausnahme auch die Kirchensteuer.

Steuern für die Teilnahme im Rechts- und Wirtschaftsverkehr – Verkehrssteuern

Hierbei handelt es sich um Gebühren und Abgaben, die im Rahmen eines sogenannten Leistungsaustauschs fällig werden. Umfasst werden dabei per Definition Vorgänge via Übertragung von Gütern und Dienstleistungen im geschäftlichen Rechtsverkehr. Allerdings werden damit nicht nur reine Rechtsgeschäfte umfasst, sondern auch individuelle Vorgänge verstanden.

Somit gehören in diese Kategorie Steuern neben der bekannten Umsatzsteuer auch die Grunderwerbssteuer, die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, aber auch die Schankerlaubnissteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer, sowie die Spielbankabgabe. Im Bank- und Rechtswesen gelten zudem Abgaben wie aus der Finanztransaktionssteuer und der Kapitalverkehrssteuer. Nicht zu vergessen ist in dieser Kategorie übrigens der Zoll und die Kraftfahrzeugsteuer.

Steuern für Waren und Dienstleistungen nach Verbrauch – Die Verbrauchssteuern

Alles, was Privatleute und Geschäftspersonen direkt an Waren und Leistungen nutzen und verbrauchen, zählt in diese Kategorie. Aufgrund der Art der anfallenden Gebühren und der Form der Übertragung handelt es sich bei dieser Art Steuern in der Regel um sogenannte indirekte Steuern. Sie knüpfen außerdem direkt an den Prozess der Einkommensverwendung an.

Übliche Arten von Steuern in diesem Bereich sind neben der Umsatzsteuer auch die Mineralölsteuer, die Stromsteuer, sowie die Alkohol- und Tabaksteuer, also die Bier- und Branntweinsteuer. Hinzu kommt aber auch die Kaffeesteuer, wobei aber auch die Schaumweinsteuer und die neuere Alkopopsteuer hier nicht ausgelassen werden sollen.

In diesem Bereich findet besonders viel Dynamik statt, weil immer wieder neue Steuerarten hinzukommen oder alte Varianten nicht mehr gelten. Bekannt, aber heute hierzulande nicht mehr üblich sind dabei zum Beispiel die Salzsteuer, die Zuckersteuer, die Teesteuer, die Essigsäuresteuer, die Kernbrennstoffsteuer, sowie die Zündwarensteuer und die Leuchtmittelsteuer.

Steuern auf individuelle und lokale Merkmale – Die örtlichen Steuern

Auch diese Kategorie mag auf Anhieb etwas störrisch klingen. Dabei handelt es sich um Abgaben, die auf Tätigkeiten und Aktivitäten ebenso entfallen wie auf bestimmte Besitzverhältnisse. Auch diese Erläuterung kann durchaus wenig helfen, dafür bieten sich jedoch die Beispiele an. Oft ist dabei übrigens nicht der Bund oder das Land, sondern vielmehr die jeweilige Gemeinde verantwortlich.

Somit zählt in diese Kategorie Steuern zum Beispiel die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Jagd- und Fischereisteuer, sowie die Zweitwohnungssteuer.

Steuerarten in Deutschland – Zusammenfassung und Fazit

Allein schon diese kurze Übersicht zeigt auf, wie umfangreich und vielseitig das Thema Steuern hierzulande sein kann. Gemeint ist damit jedoch mehr als die reine Menge verschiedener Steuerarten. Vielmehr lässt sich schon bei der Betrachtung der einzelnen Steuern und deren Zuordnung eine Art Dilemma erkennen, denn ganz klar und eindeutig sind diese Gruppen dann doch nicht.

Hinzu kommt ebenso, dass die Zuständigkeiten und verantwortlichen Instanzen teilweise sehr unterschiedlich sein können. Hier sind vor allem die BürgerInnen insofern gefragt, als dass die Missachtung fälliger Steuerbelastungen einen Strafbestand bedeutet. Da rettet auch die eigene Unwissenheit nicht vor einer möglichen Strafe.

Allerdings kann man beziehungsweise frau sich vor den meisten Steuern ohnehin kaum retten, denn diese fallen im Alltag immer wieder an oder werden gleich auf Lohn und Gehalt angewendet, noch bevor EmpfängerInnen davon überhaupt etwas davon zur eigenen Verfügung greifbar haben. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind somit die Einnahmen des Staats mit den größten Finanzvolumina. Allerdings sind auch die eher unbekannteren Steuerarten keinesfalls zu vernachlässigen.